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Nebenkosten oder Betriebskosten?

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Das Thema Nebenkosten ist ein bisschen verwirrend, denn man unterscheidet hier zwischen „Nebenkosten“ und „Betriebskosten“. Aber wir sind ja da und helfen dir… 🙂

Die Bezeichnung „Nebenkosten“ ist quasi ein übergeordneter Begriff, denn hierunter fallen alle Ausgaben, die einem Vermieter durch den Besitz einer Immobilie entstehen – bspw. für Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Wartungen, den Hausmeisterdienst und noch vieles mehr. Was davon der Mieter übernehmen muss, ist übrigens in §556 BGB genau geregelt.

Die Kosten, die sich der Vermieter vom Mieter zurückholen kann, nennt man „umlagefähige Nebenkosten“, also alle Kosten, die auf den Mieter „umgelegt“ werden können. Und genau das sind die sogenannten Betriebskosten. Man spricht im Alltag häufig von einer Nebenkostenabrechnung, meint aber genaugenommen eine Betriebskostenabrechnung.

Betriebskosten sind ausschließlich Nebenkosten, die der Vermieter regelmäßig zahlen muss. Das Versichern des Gebäudes oder die jährliche Heizungswartung zählen somit zu den Betriebskosten. Die plötzlich notwendige Reparatur einer defekten Regenrinne oder einer Duschkabine sind hingegen Nebenkosten, die der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen darf, da sie nicht regelmäßig anfallen.

Welche Kosten der Vermieter im Einzelnen vom Mieter zurückverlangen kann, ist in der sog. Betriebskostenverordnung festgelegt. Das bedeutet im Umkehrschluss: was dort nicht auftaucht, darf auch nicht vom Mieter zurückgefordert werden!

Die einzelnen Positionen sind:

– Grundsteuer
– Kosten der Wasserversorgung
– Kosten der Entwässerung
– Heizkosten
– Warmwasserkosten
– Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
– Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
– Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
– Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
– Kosten der Gartenpflege
– Kosten der Beleuchtung
– Kosten der Schornsteinreinigung
– Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
– Kosten für den Hauswart
– Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandverteiler
– Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
– sonstige Nebenkosten

Gerade der letzte Punkt ist ziemlich schwammig. Allerdings geht es auch hier ausschließlich um regelmäßige Kosten, bspw. für die Feuerlöscher-Wartungen, den Betrieb von Alarmanlagen oder die Dachrinnen-Reinigungen.

Sind diese Infos hilfreich für dich? Hinterlasse uns gerne einen Kommentar dazu.

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