Wohnrecht: Schutz für die einen, Risiko für die anderen

Wohnrecht: Schutz für die einen, Risiko für die anderen

Das Wohnrecht gilt vielen als kluger Schutz für das Alter – aber ist es das wirklich? Wer es einräumt oder beansprucht, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Denn was wie ein harmloser Eintrag im Grundbuch klingt, kann zur Quelle von Konflikten, Wertverlust und juristischen Verwicklungen werden.

 

Was ist Wohnrecht?

Wohnrecht ist das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, ohne deren Eigentümer zu sein. Meist wird es lebenslang und unentgeltlich vereinbart– etwa wenn Eltern ihrem Kind das Haus überschreiben, aber weiter darin leben wollen.

Der Clou: Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist damit bindend – selbst für neue Eigentümer.

 

Warum das Wohnrecht oft falsch verstanden wird

Viele glauben, Wohnrecht sei eine flexible, gutwillige Vereinbarung. Tatsächlich ist es:

  • Unverkäuflich: Niemand kann den Wohnberechtigten „herauswerfen“ – auch nicht bei Eigentümerwechsel.
  • Nicht übertragbar: Man kann das Wohnrecht nicht vermieten oder vererben.
  • Wertmindernd: Ein Objekt mit Wohnrecht kann bis zu 30 % an Marktwert verlieren – je nach Alter des Berechtigten.

 

Wer profitiert – und wer verliert?

Profiteure

Potenzielle Verlierer

Senioren mit Absicherungswunsch

Käufer, die die Immobilie nutzen wollen

Schenkende Eltern

Erben mit Verkaufsabsicht

Familien mit klaren Absprachen

Familien mit Konflikten oder Scheidung

 

Was sind die Alternativen?

Nießbrauchrecht: Erlaubt Nutzung und Vermietung – ist flexibler, aber komplexer.
Leibrente: Immobilie verkaufen, aber lebenslang darin wohnen und/oder Rente erhalten.
Wohnrecht per Mietvertrag: Kündbar, aber weniger rechtlich gesichert.

 

Fazit: Wohnrecht kann sinnvoll sein – aber nicht ohne Risiko

Wer Wohnrecht einräumt oder beansprucht, braucht mehr als nur gute Absichten: Er braucht Klarheit, juristische Beratung und ein Bewusstsein für die Nebenwirkungen.

Denn so sehr das Wohnrecht Schutz bieten kann – so sehr kann es für andere zur Belastung werden. Und in der Praxis zeigt sich oft: Ein offenes Gespräch zur richtigen Zeit ersetzt späteren Ärger mit dem Grundbuch nicht.

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